Pflege - Dementenbetreuung

Gerontopsychiatrische Betreuung

Ausgangspunkt der Arbeit mit dementen Bewohnern sind unsere Hausgemeinschaften.

Die familienähnliche Struktur gibt Sicherheit und erlaubt ein Maximum an eigenständiger, selbstbestimmter und aktiver Gestaltung des Tages. In solchen Kleingruppen können leichtere Verhaltensstörungen am besten aufgefangen werden oder entstehen erst gar nicht.

Demenzkranke Menschen mit einer Weglauftendenz können nicht aufgenommen werden. Die Einrichtung betreibt ihrer Konzeption nach keine geschlossenen Bereiche.

Ziele

  • Verlangsamung der dementiellen Abbauprozesse
  • Erhalt der körperlichen Unversehrtheit
  • Wahrung sozialer Kontakte
  • Verbesserung der Lebensqualität
  • Größtmögliche Selbstbestimmung
  • Erhalt und Förderung vorhandener Ressourcen
  • Einbeziehung der Angehörigen
  • Schaffung einer Wohlfühlatmosphäre

In den Hausgemeinschaften leben jeweils 13 Bewohner mit demenziellen Krankheitsbildern zusammen. Die Zimmer der Bewohner sind mit eigenen Mobiliar ausgestattet, verfügen über eine Nasszelle und bilden individuelle Rückzugsmöglichkeiten.

In jeder Wohngruppe befindet sich eine offene Wohnküche, die mit ausreichend Gerätschaften ausgestattet ist und somit eine selbständige Zubereitung der einzelnen Mahlzeiten möglich ist.

Das sogenannte „Wohnzimmer“ ist in der offenen Wohnküche integriert und ist mit ansprechenden Möbeln ausgestattet, ohne eine Reizüberflutung zu bieten.

Die Beschäftigungsangebote wie

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Malen und Gestalten
  • Basteln
  • Gymnastik
  • Erinnern und erzählen
  • Spiele
  • Bewegung nach Musik
  • Gedächtnistraining
  • Einzelbetreuung
  • Einkaufen
  • Ausflüge
  • Snozelen

finden zum Teil nach einem festen Wochenplan, nach Tagesform, aktuellen Bedürfnisse und Wünschen sowie nach Wetterlage statt.

Für die Mitarbeiter finden regelmäßige Fortbildungen statt, um zum einen die Gesamtkonzeption zu fördern und zum anderen die Identifikation jedes Einzelnen zu vertiefen.

Angehörige werden von den Mitarbeitern in den Hausgemeinschaften nicht als „Störenfriede“ angesehen, sondern als Partner, deren Anwesenheit zum Wohlbefinden des Bewohners beiträgt.